Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, nicht an Geldwäscheaktivitäten mitzuwirken und die gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention einzuhalten.
Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, aktive Korruption (Bestechung, Anbietung & Gewährung von Vorteilen) als auch passive Korruption (Annahme und Forderung von Vorteilen) in keiner Art und Weise zu tolerieren oder sich darauf einzulassen.
Des Weiteren verpflichten sich unsere Geschäftspartner Mitarbeitern keine Geschenke oder andere persönliche Vorteile anzubieten, indem der Eindruck erweckt werden könnte, dass vom Empfänger des Vorteils ein bestimmtes Verhalten als Gegenleistung zu erwarten wäre.
Bewirtungen im Ausmaß von geschäftsüblicher Tradition als auch Geschenke von geringem Wert sind zulässig.